Online-Nachricht - Montag, 20.06.2016

Gesetzgebung | Kaufprämie für Elektrofahrzeuge kommt (BMWi)

Die Europäische Kommission hat am bestätigt, dass die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannte Umweltbonus, beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden kann. Hierauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hin.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Die Förderrichtlinie kann nun dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden und danach Inkrafttreten.

  • Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem .

  • Sie wird in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3000 € für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

  • Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 € aufweisen.

  • Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. €, längstens jedoch bis 2019.

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Bundesmittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird.

Quelle: BMWi sowie BAFA online (il)

Hinweis

Anträge können mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-75808