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Verzugsbedingte Zahlungen des Lieferanten in der Bilanz des Bestellers
I. Sachverhalt
Mitte 01 beauftragt U zwei Anlagenbauer A1 und A2 mit der Erstellung zweier unterschiedlicher Anlagen. Liefertermin soll jeweils der sein. Tatsächlich werden beide Maschinen aus von den Lieferanten zu vertretenden Gründen erst im September 02 geliefert.
Im Vertrag mit A1 konnte eine Konventionalstrafe durchgesetzt werden, wonach A1 für jeden Monat der Überschreitung des vertraglichen Liefertermins einen Betrag von 1 Mio € als pauschale Entschädigung zu leisten hat. U erhält demzufolge eine Entschädigung von 2 Mio €, die er mit dem Kaufpreis verrechnet.
Im Vertrag mit A2 ist keine derartige Regelung enthalten. U kann aber glaubhaft machen, dass ihm durch die Verspätung erhebliche Kosten entstanden und Einnahmen entgangen sind. Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, vergleichen sich U und A2 auf eine Entschädigung von 1,5 Mio €.
II. Fragestellung
Wie sind die wegen verspäteter Lieferung erhaltenen Zahlungen bei U zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Anschaffungskostenbegriff
Anschaffungskosten (AK) definiert § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB final als einzeln zurechenbare Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Satz 2 ergä...