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Abgabenordnung | Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei fehlerhafter Einkünftequalifikation
Nach dem kann das Finanzgericht Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auch dann festsetzen, wenn es infolge einer Umqualifizierung von Einkünften zu einer Nachzahlung kommt.
Der Kläger erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt qualifizierte diese jedoch als solche aus Gewerbebetrieb und berücksichtigte einen Ermäßigungsbetrag (gem. § 35 EStG). Der Kläger, der sich nicht für ermäßigungsberechtigt hielt, befürchtete eine Nachforderung. Deshalb hinterlegte er 300.000 € auf einem eigenen Bankkonto. Nachdem er seine Einkommensteuererklärung abgegeben hatte, zahlte er im Juli 2013 freiwillig 366.400 € an das Finanzamt. Dieses beurteilte seine Einkünfte im September 2013 als solche aus selbständiger Arbei...