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LG Berlin 14.01.2003 15 O 420/02
Wettberwerbsrecht; | unzulässige SMS-Werbung
Die Beurteilung von SMS-Werbung richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie die von E-Mail-Werbung. Sie ist damit rechtswidrig, wenn nicht der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich erklärt hat oder dieses im geschäftlichen Verkehr ausnahmsweise zu vermuten ist (, MDR 2003, 873).