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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2064/15

Gesetze: SGB VI § 46 Abs. 2a

Leitsatz

Leitsatz:

Die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe ist widerlegt, wenn sich die Heirat als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Entschlusses darstellt. Dafür genügt es allerdings nicht, dass eine Heirat zwar geplant war, konkrete Schritte zur Verwirklichung dieser Absicht aber nicht eingeleitet worden sind und die im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren vorgetragenen Gründe, warum es nicht früher zu einer Heirat gekommen ist, sich mit einer ernsthaften Heiratsabsicht nicht in Einklang bringen lassen.

Fundstelle(n):
WAAAF-75440

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.04.2016 - L 11 R 2064/15

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