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Insolvenzrecht | Haftungsbegründende Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter einer GmbH ist deren Geschäftsführer gegenüber nicht verpflichtet, eine zu dessen Gunsten abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, um ihn aus einer Inanspruchnahme wegen verbotener Zahlungen freizustellen.
Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 InsO). Haftungsbegründend ist nur die Verletzung solcher Pflichten, die dem Insolvenzverwalter in [i]infoCenter „Haftung des Insolvenzverwalters“ NWB DAAAC-43676 dieser Eigenschaft durch die Vorschriften der Insolvenzordnung übertragen sind. Damit soll der Gefahr einer Ausuferung der Haftung des Insolvenzverwalters vorgebeugt werden. Insolvenzspezifische Pflichten hat der Verwalter gegenüber dem Schuldner und insbeso...