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Doppelbesteuerung | Besteuerung von Sonderbetriebseinnahmen nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im S. 1781Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft ist nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 auf der Grundlage des deutschen und nicht des spanischen Steuerrechts vorzunehmen (Bestätigung des , BStBl 2014 II S. 760, dort zum DBA-Ungarn). (2) Die Ansässigkeitsfiktion für die Gesellschafter einer Personengesellschaft nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Spanien 1966 betrifft nur die sog. Verteilungsartikel in Art. 6 bis 22 DBA-Spanien 1966, nicht aber den sog. Methodenartikel in Art. 23 DBA-Spanien 1966, und richtet sich deshalb nicht an den Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter. Sie erfasst zudem allein Einkünfte, die der Gesellschafter von der Personengesellschaft bezieht; Gewinnausschüttun...