Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
Mit hat der BFH in der Sache VI R 58/14 NWB JAAAF-74523 entschieden, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten führt.
Die Klägerin – eine Partnerschaftsgesellschaft – war im Haftungszeitraum (2008 bis 2011) als GbR verfasst. Gesellschafter der Klägerin waren ein Notar, mehrere Rechtsanwälte und Steuerberater. Bei der Klägerin angestellte Rechtsanwälte, die nicht Gesellschafter waren, hatten für ihre „freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt“ eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über eine Versicherungssumme in Höhe von 250.000 € pro Schadensfall im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgeschlossen. Darüber hinaus bestand „hinsichtlich dieser angestellten Rechtsanwälte“ auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Namen und auf Rechnung der Klägerin mit einer Versicherungssumme in Höhe von 1 Mio. € pro Schadensfall.
Im Rahmen einer bei der Klägerin für den Zeitraum bis durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, dass die von der Klägerin getragenen Versicherungsbei...