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Der Außendienstmitarbeiter als ständiger Vertreter nach deutschem und österreichischem Recht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 400Der ständige Vertreter ist ein „heißes Eisen“ im Zusammenhang mit der Begründung einer ausländischen Steuerpflicht. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass Finanzverwaltungen in unterschiedlichen Staaten zentrale Begriffe unterschiedlich auslegen. So folgt die österreichische Steuerverwaltung einem großzügigeren Ansatz als die deutsche, legt also Begriffe weiter aus.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Grundsätzliches
[i]Ab wann lösen Außendienstmitarbeiter im anderen Staat die Steuerpflicht des Unternehmens aus?Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die für ein Unternehmen in einem anderen Staat Geschäfte besorgt. Typische Tätigkeiten sind die Vertragsanbahnung und ggf. auch der Vertragsschluss. Grundsätzlich unerheblich ist in beiden Staaten, ob sie Arbeitnehmer des Unternehmens oder selbständig ist; auch auf den Wohnsitz kommt es nicht an. In beiden Staaten muss die Geschäftsbesorgung nachhaltig erfolgen.
II. Problem im Verhältnis Deutschlands zu Österreich
[i]Was droht bei unterschiedlicher Auslegung in beiden Staaten?Eine unterschiedliche Beurteilung kann zur Doppelbesteuerung führen. Dies ist zumal der Fall, wenn die österreichische Steuerverwaltung einen in Österreich tätigen Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens als ständigen Vertreter ansieht, während die d...