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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil („Seeling“-Altfall)
(1) Wird ein von einer GmbH erbautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, so scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil gem. § 15 Abs. 2 UStG aus, wenn dieser steuerfrei vermietet wurde. (2) Das Recht zur Nutzung zu Wohnzwecken aufgrund des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers kann Teilentgelt für seine Arbeitsleistung darstellen (Bezug: § 15 Abs. 2, § 4 Nr. 12 UStG).
Die Entscheidung des BFH erging zum Streitjahr 2003 und damit noch zur Gesetzeslage vor 2011. Der Gesetzgeber hat am einen neuen Absatz 1b in § 15 UStG eingefügt. Danach ist der Vorsteuerabzug für ein teils unternehmerisch, teils nicht für das Unternehmen genutztes Grundstücks insoweit ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen, als das Grundstück nicht für Zwecke des Unternehmens verw...