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Vollständig erfolgsabhängige Vergütungen nach IFRS 15
Darstellung anhand von Vermittlungs- und Beratungsleistungen
Für Vermittlungs- und Beratungsleistungen werden häufig Vergütungen vereinbart, die nur im Erfolgsfall zahlbar sind. Die Provision eines Maklers wird nur bei Unterzeichnung eines Miet-/Kaufvertrags fällig. Gleiches gilt für Preissuchmaschinen im Internet, die Einnahmen aus der erfolgreichen Vermittlung potenzieller Kunden generieren. Auch komplexe Beratungsleistungen, wie der Rechtsbeistand in einem Gerichtsverfahren, werden teilweise vollständig erfolgsabhängig vergütet (sog. no win, no fee-Vereinbarungen). Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich auf derartige Fälle vollständig erfolgsabhängiger Vergütungen bei Vermittlungs- und Beratungsleistungen. Im Anschluss an die Identifizierung der Leistungsverpflichtungen ist insbesondere die Bestimmung des Verlaufs sowie die Höhe der Erlösrealisierung kritisch.
Lüdenbach, Misslungene Portfolioregelungen in IFRS 15?, PiR 2/2016 S. 64 NWB KAAAF-49469
Die Bestimmung des Kontrollübergangs vollständig erfolgsabhängig vergüteter Vermittlungs- und Beratungsleistungen ist nicht immer zweifelsfrei und Bedarf einer Würdigung aller Fakten und Umstände.
Eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung der hier betrachteten...