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Behandlung eingebetteter Zinssicherungsinstrumente
I. Einführung
Zur Absicherung gegen das Risiko von Zinsänderungen können variabel verzinsliche (Basis-)Instrumente (host) mit zusätzlichen Rechten und Pflichten (cap, floor oder collar) versehen werden, die bei separater Betrachtung als Derivate anzusehen sind. Eine dem mixed model der Bewertung Rechnung tragende bilanzielle Zerlegung eines hybriden Finanzinstruments ist – trotz Nachweises eines Derivats und fehlender erfolgswirksamer fair value-Bewertung des (Gesamt-)Instruments – nicht erforderlich, wenn die Chancen und Risiken aus Grundvertrag und Derivat eng miteinander verbunden (closely related) sind (IFRS 9.4.3.3(a)/IAS 39.11(a)). Eine enge Verbindung der wirtschaftlichen Merkmale von (Basis-)Instrument und eingebettetem Derivat ist für die Absicherung des Risikos von Zinsänderungen belegt (IFRS 9.B4.3.8(b)/IAS 39.AG33(b)), wenn
zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags ein vereinbarter cap (floor) gleich oder höher (niedriger) als der aktuelle Marktzins, somit out of the money ist, und
das eingebettete Derivat im Verhältnis zum host keine Hebelwirkung bedingt.
Der Nachweis der closely related-Beziehung ist unabhängig von der aktuellen makroökonomischen Situation, gilt also...