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Der Teilmonat in der Entgeltabrechnung
Ermittlung des Teilentgelts und Behandlung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht
Hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslohn für einen vollen Monat, so entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer ein Teillohnzahlungszeitraum. Dies ist häufig bei einem Ein- und Austritt der Fall, denn nicht immer beginnt oder beendet ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis zum ersten oder letzten eines Monats. Aber auch das Ende einer Lohnfortzahlung bei Krankheit oder der Beginn des Mutterschutzes kann zu einer Teilmonatsberechnung führen. Bei einem Teilmonat muss im ersten Schritt das Teilentgelt ermittelt werden. Weitere Schritte sind dann die lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
I. Schritt 1: Berechnung des Teilentgelts bei einem Teilmonat
Bevor die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge ermittelt werden können, muss das arbeitsrechtliche Teilentgelt errechnet werden. Erhält ein Arbeitnehmer Stundenlohn, so werden zur Ermittlung des Teilentgelts die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erfasst und mit dem vereinbarten Stundenlohn vergütet.
Ein Arbeitnehmer beginnt am seine Tätigkeit bei Ihrem Mandanten. Der Arbeitsvertrag beinhaltet als Vergütung ei...