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NWB direkt Nr. 23 vom Seite 649

Umsetzung der EU-Mobilitäts- Richtlinie im Betriebsrentenrecht

Dr. Peter A. Doetsch

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-74261 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten der EU (RL 2014/50/EU = Mobilitäts-Richtlinie) vom (BGBl 2015 I S. 2553) wurden mit Wirkung ab dem gewisse Verbesserungen der Arbeitnehmerrechte bezogen auf die betriebliche Altersversorgung vorgenommen. Das Gesetz enthält daneben eine steuerliche Flankierung und sofort wirksame Korrekturen des Betriebsrentengesetzes.

Ausführlicher Beitrag s. .

Geringere Anforderungen an Unverfallbarkeit von Pensionsanwartschaften

[i]Reduzierung des MindestaltersFür Zusagen ab 2018 reduziert sich für die gesetzliche Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Pensionsansprüchen das Mindestalter auf 21 Jahre (bisher 25) und die Mindestzusagedauer auf drei Jahre (bisher fünf). Vor dem erteilte Zusagen werden nicht später unverfallbar, als wenn sie zum erteilt worden wären.

Benachteiligungsverbot von Ausgeschiedenen

[i]Dynamisierungspflicht besteht im Wesentlichen bei endgehaltsabhängigen ZusagenDurch einen neu eingefügten § 2a BetrAVG wird ein Benachteiligungsverbot bezogen auf die Behandlung der (Teil-)Anwartschaften von ausgeschiedenen Arbeitnehmern mit unverfallbarer Anwartschaft eingeführt. Für Beschäftigungszeiten ab dem (keine Anpassungsverpflichtu...

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