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Grundstücksrecht | Beschlusskompetenz einer WEG-Gemeinschaft für Grundstückserwerb
Die Wohnungseigentümer einer WEG-Gemeinschaft können den Erwerb eines benachbarten Grundstücks jedenfalls dann wirksam beschließen, wenn dies (zumindest noch) als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu sehen ist. Dies ist der Fall, wenn das Grundstück mit seinen Pkw-Stellplätzen für die Wohnungseigentumsanlage von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion hatte und diese mit dem Erwerb [i]Lemke, NWB 28/2014 S. 2100aufrechterhalten werden sollte.
Im Streitfall hatte die benachbarte Fläche zwar seit Errichtung der WEG-Anlage als Pkw-Parkplatz gedient und sorgte – über eine Baulast – damit zugleich für die Erfüllung des öffentlichen Stellplatznachweises. Eine sichere Nutzungsmöglichkeit gegenüber dem (Neu-)Eigentümer ergab sich hieraus ...