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Beruflich veranlasster Umzug
Nach Auffassung des NWB HAAAF-74327) kann die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel zu einer beruflichen Veranlassung eines Umzugs führen. Im Besprechungsurteil wohnte die Klägerin zu Beginn des Streitjahres mit ihrer Familie in A im Stadtteil F zur Miete. Als beamtete Lehrerin (Studienrätin) war die Klägerin im städtischen Berufskolleg beschäftigt, den Weg dorthin legte sie mit der Straßenbahn zurück. Der Fußweg von der Wohnung bis zur U-Bahn Haltestelle F betrug rund 500 Meter. Von dort stieg die Klägerin in die Bahn, die laut Fahrplan im Zehn-Minuten-Takt verkehrte und die U-Bahn-Haltestelle in W in acht Minuten erreichte. Der weitere Fußweg bis zur Arbeitsstätte war etwa 400 Meter lang.
Im Oktober des Streitjahres zogen die Klägerin und ihre Familie innerhalb der Stadt in den Stadtteil M um, wo diese eine Eigentumswohnung erworben hatten. Von dort konnte sie das Berufskolleg in weniger als fünf Minuten zu Fuß erreichen. In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte die Klägerin Umzugskosten in Höhe von 3.940 € bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ...