VGG § 48
Teil 2: Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Abschnitt 4: Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung [1]
§ 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen
Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller Rechtsinhaber wahrnimmt.
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FAAAF-74345
1Anm. d. Red.: Abschnittsüberschrift i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1204) mit Wirkung v. .