VGG § 24

Teil 2: Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft

Abschnitt 1: Innenverhältnis

Unterabschnitt 3: Einnahmen aus den Rechten

§ 24 Getrennte Konten

Die Verwertungsgesellschaft weist in der Buchführung getrennt aus:

  1. die Einnahmen aus den Rechten,

  2. ihr eigenes Vermögen, die Erträge aus dem eigenen Vermögen sowie die Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und aus sonstiger Tätigkeit.

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FAAAF-74345