VGG § 24
Teil 2: Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Abschnitt 1: Innenverhältnis
Unterabschnitt 3: Einnahmen aus den Rechten
§ 24 Getrennte Konten
Die Verwertungsgesellschaft weist in der Buchführung getrennt aus:
die Einnahmen aus den Rechten,
ihr eigenes Vermögen, die Erträge aus dem eigenen Vermögen sowie die Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und aus sonstiger Tätigkeit.
Fundstelle(n):
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FAAAF-74345