VGG § 24
Teil 2: Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Abschnitt 1: Innenverhältnis
Unterabschnitt 3: Einnahmen aus den Rechten
§ 24 Getrennte Konten
Die Verwertungsgesellschaft weist in der Buchführung getrennt aus:
- die Einnahmen aus den Rechten, 
- ihr eigenes Vermögen, die Erträge aus dem eigenen Vermögen sowie die Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und aus sonstiger Tätigkeit. 
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
  FAAAF-74345