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VGG § 1

Teil 1: Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAF-74345

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