Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 6 vom Seite 17

Durchführung des Lohnsteuerabzugs

Christoph Wenhardt, Steuerberater; Brühl

Der Lohnsteuerabzug erfolgt mithilfe von sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Die Finanzverwaltung ist zuständig für die Bildung der Merkmale und für die Bereitstellung der Daten zum Abruf durch den Arbeitgeber. Die Einzelheiten werden nachfolgend dargestellt.

Weiter wird ein Überblick über die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer gegeben.

Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren

Lohnsteuerabzugsmerkmale

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden in § 39 Abs. 4 EStG aufgeführt. Im Einzelnen sind dies:

  1. die Steuerklasse (§ 38b Abs. 1 EStG)

  2. der Faktor beim Faktorverfahren (§ 39f EStG)

  3. die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I-IV (§ 38b Abs. 2 EStG)

  4. Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG)

  5. Höhe der Beiträge für eine private Krankenversicherung und für eine private Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. d EStG) für die Dauer von zwölf Monaten, wenn der Arbeitnehmer dies beantragt.

  6. Mitteilung, dass der von einem Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Lohnsteuer freizustellen ist, wenn der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber dies beantragt.

Info

Seit dem können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit W...BStBl 2015 I S. 488