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RENO Nr. 6 vom Seite 9

Stellvertretung

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

In diesem Beitrag wird das Thema Stellvertretung besprochen. Das Thema hat im Wirtschaftsleben erhebliche Bedeutung. Sie haben am Ende des Beitrags die Möglichkeit, das Gelesene in einem kleinen Wissenstraining zu verarbeiten und zu vertiefen.

Begriff

Unter Stellvertretung ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter) für eine andere Person (Vertretene) zu verstehen.

Beispiel

Herr Schneider bittet seine Tochter Nina Stein, für ihn ein Fernsehgerät zu kaufen, da seine Tochter sich in der Branche gut auskennt. Frau Stein kauft für ihren Vater ein solches Gerät.

Merke

Die Regeln über die Stellvertretung finden Sie in §§ 164f. BGB.

Der Stellvertreter ist vom Boten abzugrenzen. Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab. Er muss mindestens beschränkt geschäftsfähig sein und besitzt einen gewissen Entscheidungsspielraum. Im Gegensatz hierzu übermittelt der Bote eine fremde Willenserklärung. Er hat keine Entscheidungsfreiheit und braucht auch nicht geschäftsfähig zu sein.

Beispiel

Herr Schneider bittet seine Tochter Nina Stein bei der Firma XY das Fernsehgerät Samsung UE55YU605ou zum angebotenen Preis von 769 € zu kaufen.

Nina Stei...