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Zulässigkeit einer Schätzung mittels Zeitreihenvergleichs
Auswirkungen der jüngsten BFH-Rechtsprechung auf die Betriebsprüfung
[i]BFH, Urteil vom 25. 3. 2015 - X R 20/13 NWB GAAAE-96112 Mit Urteil vom - X R 20/13 hat sich der BFH erstmals mit dem Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode bei Betriebsprüfungen auseinandergesetzt. In seiner Grundsatzentscheidung hat das oberste deutsche Finanzgericht den Anwendungsbereich des Zeitreihenvergleichs für eine Schätzung [i]Odenthal, Im Rausch der Zahlen: Grundlegende Entscheidung des BFH zum Zeitreihenvergleich, BBK 15/2015 S. 673 NWB WAAAE-96873 präzisiert bzw. eingeschränkt und das Vorliegen formeller Mängel als Voraussetzung für Hinzuschätzungen konkretisiert. Im Folgenden soll beleuchtet werden, wie sich die BFH-Entscheidung auf die Betriebsprüfungsstellen der Finanzverwaltung, die Arbeit der Steuerberater sowie auf Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der Steuerpflichtigen auswirkt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Vorbemerkungen
[i]Sachverhalt liegt mehr als 10 Jahre zurückDer Sachverhalt des bezieht sich auf die Zeiträume 2001 und 2003. Zu den damaligen Zeiten war die digitale Betriebsprüfung noch nicht Gegenstand des täglichen Prüfungsgeschäfts. Die Überprüfung von Einnahmen mithilfe von neuen Prüfungstechniken – wie etwa der Summarischen Risikoprüfung – steckte noch in den Kinderschuhen. Auch der ab dem zulässige Datenzugriff auf vo...