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USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 8

Rechnungseinreichung in elektronischer Form innerhalb der Antragsfrist bei Vorsteuervergütung nach § 18 Abs. 9 UStG

Dr. Matthias H. Gehm

Das dazu Stellung bezogen, dass im Verfahren nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 2 UStG i. V. mit § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV es für die Vorsteuervergütung von Unternehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig sind, notwendig ist, innerhalb der Antragsfrist die entsprechenden Rechnungen in elektronischer Form dem Finanzamt einzureichen.

A. Leitsatz

Nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 2 UStG i. V. mit § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV sind dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 € (bei Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 €) beträgt. Dieser Gesetzeswortlaut kann nur dahingehend verstanden werden, dass die Rechnung mit dem Antrag, und damit auch innerhalb der Antragsfrist einzureichen sind. Denn sie sind ihm ausdrücklich „beizufügen“. Die Frist für die Antragseinreichung gilt folglich auch für die Einreichung von Rechnungen.

B. Sachverhalt

Die Klägerin, ein in Großbritannien ansässiges Dienstleistungsunternehmen, machte mit dem beim BZSt am eingegangenen Antrag gem. § 18 Abs. 9 UStG Vorsteuer für Januar bis Dezember 2010 i. H. von insgesamt 9.238,17 € geltend. Mit Bescheid vom lehnte das BZSt den Vorsteuerv...

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