Änderung von Steuerbescheiden: Offensichtliche Unrichtigkeiten in Fällen fehlerhafter Eigenkapitalfeststellung gem. § 27 Abs.
2 KStG
Leitsatz
1) Bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 3 AO ist die Behörde so zu behandeln, als wenn sie eine erstmalige
endgültige Steuerfestsetzung bzw. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durchführt.
2) Übernimmt das FA bei Erlass des Erstbescheids einen mechanischen Übertragungsfehler des Stpfl. bei der Eigenkapitalfeststellung
gemäß § 27 Abs. 2 KStG, der dem FA zwar bei Erlass dieses Bescheids noch nicht bekannt war, jedoch nach Übersendung weiterer
Unterlagen bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 3 AO hätte bekannt sein müssen, ist der Änderungsbescheid
seinerseits nach § 129 AO änderbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2016 S. 513 Nr. 14 EFG 2016 S. 980 Nr. 12 GmbH-StB 2016 S. 184 Nr. 7 PAAAF-74226
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.