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FG Köln Urteil v. - 13 K 37/15 EFG 2016 S. 980 Nr. 12

Gesetze: AO § 129, AO § 164, KStG § 27

Steuerverfahren

Änderung von Steuerbescheiden: Offensichtliche Unrichtigkeiten in Fällen fehlerhafter Eigenkapitalfeststellung gem. § 27 Abs. 2 KStG

Leitsatz

1) Bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 3 AO ist die Behörde so zu behandeln, als wenn sie eine erstmalige endgültige Steuerfestsetzung bzw. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durchführt.

2) Übernimmt das FA bei Erlass des Erstbescheids einen mechanischen Übertragungsfehler des Stpfl. bei der Eigenkapitalfeststellung gemäß § 27 Abs. 2 KStG, der dem FA zwar bei Erlass dieses Bescheids noch nicht bekannt war, jedoch nach Übersendung weiterer Unterlagen bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 3 AO hätte bekannt sein müssen, ist der Änderungsbescheid seinerseits nach § 129 AO änderbar.

Fundstelle(n):
DStZ 2016 S. 513 Nr. 14
EFG 2016 S. 980 Nr. 12
GmbH-StB 2016 S. 184 Nr. 7
PAAAF-74226

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FG Köln, Urteil v. 07.04.2016 - 13 K 37/15

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