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Digitale Kassensysteme: Verschärfte Compliance-Anforderungen ab 2019
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAF-73750 Mit dem Referentenentwurf des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und dem korrespondierenden Entwurf einer Rechtsverordnung des BMF sollen in formaler Hinsicht deutlich gesteigerte Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung elektronischer Kassenaufzeichnungssysteme gestellt werden. Flankierend werden die Einführung einer Kassen-Nachschau und eine Ausdehnung des Bußgeldtatbestands der Steuergefährdung vorgeschlagen. Erklärtes Ziel ist die Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen und die verfahrensrechtliche Absicherung dieser Vorgaben.
Ausführlicher Beitrag s. .
Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung
[i]Detaillierte technische Vorgaben für elektronische KassensystemeZukünftig sollen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine sog. zertifizierte elektronische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die aus einem Speichermedium, einem Sicherheitsmodul und einer digitalen Schnittstelle besteht (§ 146a Abs. 1 Satz 2 und 3 AO-E). Jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall oder andere Vorgang ist danach „einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet“ aufzuzeichnen (§ 146a Abs. 1 Satz 1 AO-E)...