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Urheberrecht | Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Der BGH hat sich in zwei Fällen mit der Haftung des Anschlussinhabers wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst. Im ersten Streitfall (I ZR 48/15) nahmen die Klägerinnen – führende deutsche Tonträgerherstellerinnen – den Beklagten als Inhaber eines Internetanschlusses wegen der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung von 809 Audiodateien auf Schadensersatz sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Beklagte bestritt die Täterschaft unter Verweis darauf, dass auch seine Ehefrau und seine damals 15 und 17 Jahre alten Kinder Zugriff [i]Ulbricht, NWB 5/2015 S. 271auf die beiden im Haushalt genutzten Computer mit Internetzugang gehabt hätten. Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht verurteilte den Beklagten bis auf einen Teil der Abmahnkosten antragsgemäß. Der BGH...