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Umwandlungssteuer | Steuerliche Folgen einer grenzüberschreitenden Abwärtsverschmelzung
Die Beteiligten streiten über die steuerlichen Folgen einer grenzüberschreitenden Abwärtsverschmelzung der in Deutschland ansässigen Rechtsvorgängerin der Klägerin (A GmbH) auf die in Luxemburg ansässige Klägerin. Die A GmbH wurde auf die Klägerin, ihre Tochtergesellschaft, steuerlich rückwirkend zum verschmolzen. Mit Eintragung in das Register am Sitz der Klägerin in Luxemburg im September 2009 wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung wirksam. Auf eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Klägerin wurde im notariellen Verschmelzungsvertrag unwiderruflich verzichtet. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ging das Vermögen der A GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Klägerin über. Die Anteile der A GmbH an der Klägerin wurden an deren alleinige Gesellschafterin (Sitz in den USA...