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„Verunglückte“ letztwillige Verfügungen
Mögliche Handlungsanweisungen an Mandanten nach dem Erbfall
Problematisch wird es in der Beratung oft dann, wenn der Mandant nach dem Erbfall mit einem „verunglückten“ Testament erscheint – also einem Testament mit formellen Fehlern oder unklaren und ungewünschten Regelungen. Können Fehler zu Lebzeiten des Erblassers bei entsprechender Testierfähigkeit noch leicht korrigiert werden, ist dies danach nur bedingt machbar. Dieser Beitrag gibt Hinweise auf mögliche Handlungsanweisungen an die Mandanten. Dabei wird insbesondere auch auf die Entscheidung des NWB DAAAF-46460 eingegangen. Hier hatte das Gericht entschieden, dass ein Testament auf einem Notizzettel unwirksam ist (sein kann).
Ein verunglücktes Testament bedeutet nicht automatisch, dass nach dem Erbfall keine Möglichkeiten bestehen, um korrigierend einzugreifen. Bei formellen Unzulänglichkeiten der letztwilligen Verfügung kommt es in der Beratung vor allem auf die Erforschung der Gesamtumstände an.
Bei inhaltlichen Ungereimtheiten ist eine rasche Prüfung der Erbrechtslage und eine kurzfristige Besprechung mit allen Beteiligten das Mittel der Wahl, um die Weichen richtig zu stellen.