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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 169

Demenz und Vermögensnachfolge

Überblick und Handlungsmöglichkeiten

Dr. Rüdiger Werner

Die Deutschen werden immer älter. So erfreulich das ist, so groß sind die Auswirkungen, die damit zusammenhängen. Denn leider heißt älter nicht zwangsläufig „gesund älter“. Damit erlangt, neben anderen Aspekten, das Problem der altersbedingten Demenz nicht nur im medizinischen, sondern auch im rechtlichen Bereich zunehmende Bedeutung. Denn mit einer Demenzerkrankung untrennbar verbunden ist die Frage nach dem Fortbestand der Geschäftsfähigkeit. Die Frage der Geschäftsfähigkeit ist dabei nicht nur im allgemeinen Zivilrecht, sondern speziell auch im Erbrecht von besonderer Bedeutung. Gemäß § 2229 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Dasselbe gilt für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments oder den Abschluss eines Erbvertrags. Die Frage der Geschäftsfähigkeit hat daher für eine erfolgreiche Bewältigung der Vermögensnachfolge erhebliche Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag gibt aus praktischer Sicht einen Überblick über die damit verbundenen Probleme.

Kernaussagen
  • Altersbe...

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