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Erbschaftsteuer – Steuerbefreiung für Familienheime I (FG)
Die Steuerbefreiung für Familienheime ist rückwirkend zu versagen, wenn der Erwerber innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb seine Eigentümerstellung überträgt, auch wenn er das Familienheim weiterhin im Rahmen eines Nießbrauchs oder Wohnrechts weiterbenutzt. Dies gilt auch für die unentgeltliche Übertragung des Familienheims durch den Erben auf seine Kinder.
Sachverhalt: Der Kläger ist Alleinerbe seiner 2009 verstorbenen Mutter (Erblasserin). Bestandteil des Nachlasses ist u. a. ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Das Gebäude wurde von der Erblasserin bis zu ihrem Umzug in ein Altenpflegeheim selbst genutzt; seit diesem Zeitpunkt nutzt es der Kläger zu eigenen Wohnzwecken. Gemäß der Angaben in der Erbschaftsteuererklärung setzte der Beklagte (das Finanzamt) Erbsc...