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Track 16-18 | Pensionsrückstellungen: Neuregelung der handelsrechtlichen Bewertung
Im Rahmen des „Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften” ist die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen neu geregelt worden. Der Referenzzeitraum für die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes von Pensionsrückstellungen ist auf zehn Jahre verlängert worden. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bleibt der Ermittlungszeitraum bei sieben Jahren.
Track 16 | Einmalige Entlastung des Ergebnisses durch neue Bewertungsvorgaben
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den nächsten Minuten informieren wir Sie über die Neuregelung der handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen. Der maßgebliche Zeitraum für die Ermittlung des Zinssatzes für Pensionsrückstellungen ist auf zehn Jahre verlängert worden. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bleibt der Ermittlungszeitraum aber wie bisher bei sieben Jahren. Im Ergebnis führt die Neufassung zu einer einmaligen Erhöhung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Dem stehen künftig allerdings höhere Aufwendungen gegenüber.
Die neuen Bewertung...