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Klarstellungen zum Gesamtplan und Irritationen rund um die Realteilung
Analyse des zur Buchwertfortführung bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
[i]BFH, Urteil vom 16. 12. 2015 - IV R 8/12 NWB QAAAF-66772 Mit seinem Urteil vom - IV R 8/12 NWB QAAAF-66772 hat der IV. Senat des BFH der sog. Gesamtplanrechtsprechung konkrete Grenzen gesetzt. Die Verklammerung mehrerer Rechtsgeschäfte zu einem einheitlichen Vorgang ist demnach dann nicht mehr möglich, wenn der Tatbestand der Norm bereits durch eines der Rechtsgeschäfte erfüllt ist. In seiner Entscheidung differenziert der BFH zudem erstmals im Rahmen des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG zwischen den Begriffen Mitunternehmer und Realteiler. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass die Eingrenzung der Gesamtplanrechtsprechung sowohl für die Beratung als auch für die Finanzverwaltung Planungs- und Rechtssicherheit schafft und eine einheitliche Prüfungsfolge ermöglicht. Die vom BFH vorgenommene Begriffsdifferenzierung hingegen ist strikt abzulehnen, da sie mit dem Sinn und Zweck der privilegierten Übertragung von Wirtschaftsgütern durch Realteilung nicht vereinbar ist.
In der NWB Datenbank (Login unter www.nwb.de) können Sie unter der NWB DokID NWB PAAAE-69376 den Grundlagenbeitrag „Realteilung“ aufrufen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .