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Bilanzgarantien
I. Streitgegenstand vor dem Zivilgericht
Bilanzrechtliche Streitfragen vor Zivilgerichten sind eher selten und verdienen schon deswegen eine nähere Betrachtung. Streitgegenständlich vor dem OLG Frankfurt/M. war folgender Sachverhalt: Die Anteile an einer Bau-GmbH wurden zu einem Kaufpreis von 1.675 T€ erworben, Grundlage für die Ermittlung des Kaufpreises war der Jahresabschluss 2007 und die dortige Vermögenslage. Im Jahr 2009 stellte das Steuerberatungsbüro der Erwerberin den Jahresabschluss 2008 auf. Dabei überprüfte sie auch den Vorjahresabschluss und damit die Grundlage der Kaufpreisfindung und stellte die Unvollständigkeit dieser Bilanz fest. Daraus erhob sie Ansprüche bezüglich der Höhe des Kaufpreises gegenüber der Verkäuferin der GmbH-Anteile, worüber es zum Streit vor den Zivilgerichten kam. Dabei ging es auch um rein rechtliche Fragen der Kaufpreisminderung oder eines Schadenersatzanspruchs und damit verbunden um die Erfüllung des positiven oder negativen Interesses. Diese juristischen Spezialfragen werden im Folgenden nicht weiter behandelt.
Konfrontiert man den Streitgegenstand mit der üblichen Verfahrensweise beim Unternehmenserwerb...