Neuer Leasingstandard …
... nach IFRS und Spannungsfeld zum Handels- und Steuerrecht
„One of my great ambitions before I die is to fly in an aircraft that is on an airline's balance sheet.“ Diese mittlerweile legendäre Äußerung von Sir David Tweedie aus dem Jahre 2008 bringt die Schwäche der derzeitigen Leasingbilanzierung auf den Punkt: Die Abbildung wesentlicher Leasingverhältnisse erfolgt beim Leasingnehmer off-balance, obwohl sie on-balance erfolgen sollte. Lange war der neue Leasingstandard angekündigt, wurde dann aber immer wieder verschoben. Doch schlussendlich hat der IASB am den neuen IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. stellt ab S. 367 die Neuregelungen vor und vergleicht diese mit dem Handels- und Steuerrecht.
Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG als unionsrechtswidrige Beihilfe
Die Regelung des § 8c KStG bleibt auch viele Jahre nach ihrer Einführung in Bewegung. Neben der jüngsten – für die Stpfl. positiven – Verbesserung der Konzernklausel wird ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit derzeit in einem Vorlagebeschluss des FG Hamburg beim BVerfG überprüft. Europarechtliche Zweifel an der „Sanierungsklausel“ des § 8c Abs. 1a KStG hat das EuG nun bestätigt, nachdem die Klage der Bundesrepublik Deutschland bereits in der Prüfung der Zulässigkeit gescheitert war. stellt ab S. 377 die Entscheidung dar. Den Klägern bleibt nun noch der Gang zum EuGH, um eine endgültige Klärung der Frage herbeizuführen. Für Stpfl. bedeutet dieser wahrscheinliche Verfahrensverlauf leider weitere Unsicherheit. Auch weitere Regelungen des nationalen Steuerrechts, wie etwa die Konzernklausel des Grunderwerbsteuerrechts – § 6a GrEStG – geraten nun ins Blickfeld der europarechtlichen Prüfung. Auch die Verschonungsregelungen des Erbschaftsteuerrechts – §§ 13a, 13b ErbStG – erscheinen insoweit nicht mehr sicher.
Schutz vor Kassenmanipulationen
Für den Fiskus ist es ein Fluch: Jährlich sollen ihm durch bewusste Kassenmanipulationen Milliarden an Steuereinnahmen verloren gehen. Seit Langem wird über eine Pflicht zur Verwendung manipulationssicherer Kassen diskutiert. Nun liegt erstmals ein Referentenentwurf des BMF vor, der einen Manipulationsschutz bei elektronischen Registrierkassen herbeiführen soll. nimmt dazu ab S. 384 kritisch Stellung. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Zeilen war die geplante Behandlung im Bundeskabinett am 25. 5. noch völlig unsicher.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 10/2016 Seite 1
LAAAF-73679