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Umsatzsteuer | Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)
(1) Hat ein Stpfl. einen hinreichend deutlichen Antrag auf Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG) beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (vgl. NWB ZAAAF-07191, BFHE 251 S. 287 = Kurzinfo StuB 2015 S. 887 NWB TAAAF-08366, Leitsatz 3). (2) Ein hinreichend deutlicher Antrag auf Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG) liegt vor, wenn der Stpfl. in den von ihm abgegebenen Voranmeldungen und Jahreserklärungen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet hat und dies für das FA erkennbar war (Bezug: § 20, § 13 UStG 2005; § 102 FGO; § 5 AO).
Mit dem Urteil vom - V R 47/14 NWB ZAAAF-07191 (BFHE 251 S. 287 = Kurzinfo StuB 2015 S. 887 NWB TAAAF-08366) hat der BFH gegen die Auffassung der ...