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Körperschaftsteuer | Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Das BMF hat zur Anwendung der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG hinsichtlich der Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 Stellung genommen ( NWB NAAAF-72248).
Hintergrund: Durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 (BGBl 2015 I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. Die Änderungen sind am in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsregelung, nach der die Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung weiterhin möglich ist.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Nach § 27 Abs. 22 Satz 1 UStG ist § 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung auf Umsätze, die nach dem und vor dem ausgeführt werden, weiterhin anz...