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Gesellschaftsrecht | Gewinnverteilung bei stillschweigend vereinbarter Ehegatten-Innengesellschaft
Für das Vorliegen einer sog. Ehegatten-Innengesellschaft kommt es entscheidend darauf an, welche Zielsetzung die Eheleute mit der Vermögensbildung verfolgen, insbesondere, ob sie mit ihrer Tätigkeit einen über eine bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck erreichen wollen und ob ihrem Tun die Vorstellung zugrunde liegt, dass das gemeinschaftlich geschaffene Vermögen nicht nur dem formal Berechtigten, sondern auch dem anderen Ehegatten zustehen soll. Indizien für eine nach [i]Nebe, NWB 40/2011 S. 3383gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu bewertende Zusammenarbeit der Ehegatten ergeben sich z. B. aus Planung, Umfang und Dauer der Vermögensbildung, ferner aus Absprachen über die Verwendung und Wiederanlage erzielter Erträge. Dagegen darf das ...