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Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom Bundestag verabschiedet
[i]BT-Drucks. 18/8434 Datei öffnenAm hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) mit den vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen (BT-Drucks. 18/8434) in [i]Baum, NWB 2016 S. 401 und NWB 2015 S. 2707, 2850, 2918, 3010, 3081 und 3891zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nachfolgend werden die wichtigsten Abweichungen vom Regierungsentwurf (BT-Drucks. 18/7467) erläutert. S. 1564
I. Steuererklärungsfristen und Verspätungszuschlag
1. Allgemeine Steuererklärungsfrist
[i]Verlängerung der allgemeinen Steuererklärungsfrist auf sieben MonateDie seit vielen Jahrzehnten unverändert geltende allgemeine Steuererklärungsfrist in § 149 Abs. 2 AO wird von fünf auf sieben Monate verlängert. Damit soll den nicht beratenen Steuerpflichtigen zwei Monate mehr Zeit für die Erstellung ihrer Steuererklärung gegeben werden, weil sie regelmäßig erst ab März des Folgejahres über alle von dritter Seite an die Finanzverwaltung zu ihrer Person übermittelten Daten informiert sind. Viele Fristverlängerungsanträge sind daher künftig entbehrlich.
2. Vorabanforderungen in Beraterfällen
[i]Erklärungsfrist bei Vorabanforderung nun vier MonateDer Regierungsentwurf sah für die Fälle der Vorabanforderung in Beraterfällen (§ 149 Abs. 4 AO-E) eine dreimonatige Erklärungsfrist vor, die nur...