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IDW EPS 350 n. F. zur Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung
Was kommt mit den neuen Grundsätzen auf die Abschlussprüfer zu?
Im März 2016 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW mit IDW EPS 350 n. F. einen Entwurf für einen grundlegend überarbeiteten Standard zur Prüfung des Lageberichts veröffentlicht. In einer Presseinformation des IDW zur Veröffentlichung des IDW EPS 350 n. F. wird der Lagebericht als „zentrales Informationsinstrument der Berichterstattung“ bezeichnet, welcher für Investoren und Analysten insbesondere aufgrund der zukunftsgerichteten Angaben eine große Bedeutung hat. Infolgedessen rückt auch die Prüfung des Lageberichts stärker in den Fokus. Als Prüfungsstandard richtet sich der Entwurf zwar in erster Linie an Wirtschaftsprüfer, allerdings wird er auch Einfluss auf die Aufstellung des Lageberichts haben. Damit betrifft der Standard zugleich die aufstellenden Unternehmen.
Der aktuelle IDW PS 350 berücksichtigt weder den risikoorientierten Prüfungsansatz noch das ISA-Clarity-Format. Zudem haben die Anforderungen des DRS 20 an die Lageberichtsinhalte sowie die Erweiterung des Prüfungsurteils durch das BilRUG eine Überarbeitung notwendig werden lassen.
Nach I...