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Zur Steuerbarkeit von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nichtsteuerbare Glücksspielgewinne?
[i]BFH, Urteil vom 16. 9. 2015 - X R 43/12, BStBl 2016 II S. 48Mit (BStBl 2016 II S. 48) hat der BFH erstmals entschieden, dass die Teilnahme an Pokerturnieren im Einzelfall als Gewerbebetrieb i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren sein kann. Davon umfasst war die im Ausgangsfall besonders streitige Feststellung der Vorinstanz, dass das Turnierpokerspiel in den Varianten „Texas Hold'em“ und „Omaha“ nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht als reines – und damit per se nichtsteuerbares – Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitskomponenten anzusehen ist. Nachdem der BFH dies höchstrichterlich bestätigt hat, wird sich die Abgrenzung zwischen einem „am Markt orientierten“, einkommensteuerbaren Verhalten und einer nichtsteuerbaren Tätigkeit in vergleichbaren Fällen künftig in erster Linie nach den Tatbestandsmerkmalen der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht, ggf. auch nach dem ungeschriebenen negativen Tatbestandsmerkmal der Nichterfüllung der Voraussetzungen einer privaten Vermögensverwaltung richten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in