Anspruch auf Annahme der Abtretung eines zivilrechtlichen Umsatzsteuernachforderungsanspruchs
Leitsatz
Das zuständige FA könnte nicht zur Annahme der Abtretung verpflichtet werden, wenn die Abtretung ausgeschlossen ist. Der zivilrechtliche
Umsatzsteuernachforderungsanspruch gegen die H-GmbH ist aber abtretbar. Zwar kann gem. § 399 2. Fall BGB eine Forderung nicht
abgetreten werden wenn - wie vorliegend - die Abtretung durch Vereinbarung in § 12 des Bauvertrages ausgeschlossen ist. Nach
§ 354a Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Abtretung einer Geldforderung aber wirksam, auch wenn sie durch Vereinbarung mit dem Schuldner
gem. § 399 BGB ausgeschlossen wurde, wenn das Rechtsgeschäft, dass diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft
ist, was im Streitfall gegeben ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 849 Nr. 10 KÖSDI 2016 S. 19837 Nr. 6 UR 2016 S. 469 Nr. 12 JAAAF-73230
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