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FG Münster Urteil v. - 15 K 3669/15 U EFG 2016 S. 849 Nr. 10

Gesetze: BGB § 399, HGB § 354a Abs 1 Satz 1, UStG § 27 Abs 19 Satz 3

Umsatzsteuer

Anspruch auf Annahme der Abtretung eines zivilrechtlichen Umsatzsteuernachforderungsanspruchs

Leitsatz

Das zuständige FA könnte nicht zur Annahme der Abtretung verpflichtet werden, wenn die Abtretung ausgeschlossen ist. Der zivilrechtliche Umsatzsteuernachforderungsanspruch gegen die H-GmbH ist aber abtretbar. Zwar kann gem. § 399 2. Fall BGB eine Forderung nicht abgetreten werden wenn - wie vorliegend - die Abtretung durch Vereinbarung in § 12 des Bauvertrages ausgeschlossen ist. Nach § 354a Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Abtretung einer Geldforderung aber wirksam, auch wenn sie durch Vereinbarung mit dem Schuldner gem. § 399 BGB ausgeschlossen wurde, wenn das Rechtsgeschäft, dass diese Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, was im Streitfall gegeben ist.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 849 Nr. 10
KÖSDI 2016 S. 19837 Nr. 6
UR 2016 S. 469 Nr. 12
JAAAF-73230

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FG Münster, Urteil v. 15.03.2016 - 15 K 3669/15 U

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