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Letzter Rettungsanker beim Thema „Umsatzsteuer und Zehn-Tage-Regelung“
[i]Siegle, SteuerStud 11/2015 S. 687; Happe, BBK 5/2016 S. 229; ders., BBK 20/2015 S. 956; Korn, NWB 3/2016 S. 158Seit einiger Zeit prüft die Finanzverwaltung sehr genau, wann die Umsatzsteuer-Vorauszahlung der Monate Dezember bzw. (bei Dauerfristverlängerung) November geleistet bzw. ob die sog. Zehn-Tage-Regelung richtig angewandt worden ist. Aktuell dürften insbesondere die Fälle zum Jahreswechsel 2013/2014 vielen Beratern Probleme bereiten, da die Vorauszahlungen der Monate Dezember bzw. November 2013 bei bestehenden Einzugsermächtigungen oftmals erst einige Tage nach dem abgebucht und die Zahlungen daher (fälschlicherweise) nicht als Betriebsausgabe in 2013 geltend gemacht worden sind. Die OFD Nordrhein-Westfalen weist nun in einer aktuellen Kurzinfo (ESt 9/2014 vom ) auf Folgendes hin: [i]OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo vom 29. 4. 2016 - ESt 9/2014 NWB WAAAF-72715 „Bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung ist der Abfluss i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 EStG unabhängig von einer späteren tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Finanzamt und einer Widerrufsmöglichkeit des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer-Vorauszahlung anzunehmen, soweit das betreffende Konto im Fälligkeitszeitpunkt eine hinreichende Deckung aufweist. (...) Daher ist die Zahllast ...