Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anspruch des Fiskus nach § 27 Abs. 19 UStG gegenüber Bauträger als Leistungsempfänger
Das LG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem Fiskus ein abgetretener Anspruch nach § 27 Abs. 19 UStG gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung von Umsatzsteuer zusteht, wenn Leistungserbringer und Leistungsempfänger bei einer Nettopreisabsprache davon ausgegangen waren, dass die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG beim Leistungsempfänger liegt.
A. Leitsatz
Vereinbaren die vertragsschließenden Parteien, dass der Auftraggeber (Bauträger) die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat, so besteht kein Anspruch des Auftragnehmers nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG, der auf den Fiskus übergeht.
B. Sachverhalt
Der Streithelfer – §§ 66 ff. ZPO – schloss als Auftragnehmer mit dem Beklagten im Jahr 2012 als Auftraggeber einen Vertrag über die Erbringung von Fliesenarbeiten für ein von dem Beklagten betriebenes Bauvorhaben. In dem Vertrag war geregelt, dass sich die vereinbarten Preise netto verstünden. Die Umsatzsteuer sei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 13b UStG vom Auftraggeber direkt an das Finanzamt abzuführen. Entsprechend stellte der Auftragnehmer nach Erbringung seiner Werkleistung dem Auftraggeber keine Umsatzsteuer in Rechnung. Der Auftraggeber führte s...