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Dienstwagenüberlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer – quo vadis?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAF-72357 Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer von seiner Kapitalgesellschaft ein betriebliches Kfz zur Privatnutzung, kann dies Lohn darstellen oder zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Die Rechtsprechung des BFH ist im Detail unterschiedlich. Sogar das Konkurrenzverhältnis ist nicht ganz geklärt. Der zu Beginn dieses Jahres veröffentlichte Beschluss des I. Senats des NWB FAAAF-46562 zeigt mögliche weitere Blickrichtungen auf.
Ausführlicher Beitrag s. .
Anscheinsbeweis?
[i]Feststellung der verdeckten Gewinnausschüttung mit AnscheinsbeweisDie Rechtsprechung des für die Körperschaftsteuer zuständigen I. Senats des BFH zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Dienstwagenüberlassung ist im Wesentlichen seit dem Jahr 2008 unverändert. Danach ist die Frage, ob der Gesellschafter das von der Kapitalgesellschaft überlassene Dienstfahrzeug privat genutzt hat, mit Hilfe eines Anscheinsbeweises zu klären. Der Anscheinsbeweis streitet insbesondere dann für eine private Nutzung, wenn kein Fahrtenbuch geführt oder eine Privatnutzung nicht durch organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen wird. Ist eine Privatnutzung nachgewiesen, ist diese durch das Gesellschafts...BStBl 2012 II S. 260