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Arbeitgeberfinanzierte Gesundheitskarten: Finanzverwaltung lehnt Sachlohneinordnung ab
Arbeitgeber leisten oftmals Beiträge für private Pflegeversicherungen, Krankentagegeldversicherungen oder Zahnbehandlungsversicherungen des Arbeitnehmers.
Die Finanzverwaltung hat auf solche Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV) die Anwendung der 44 €-Freigrenze abgelehnt (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 LStDV). Dies gilt, wenn der Arbeitnehmer selbst Versicherungsnehmer ist und der Arbeitgeber die Beiträge des Arbeitnehmers übernimmt.
Dies gilt aber auch, wenn der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer und die versicherte Person der Arbeitnehmer ist. Die Finanzverwaltung betrachtet diesen Vorgang so, als ob der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Mittel zur Verfügung gestellt und der Arbeitnehmer sie zum Zwecke der Zukunftssicherung verwendet hat. Es bleibt abzuwarten, ob diese wirtschaftliche Betrachtungsweise die Zustimmung der Rechtsprechung finden wird.
Die Finanzverwaltung wendet diese Grundsätze erstmals auf den laufenden Arbeitslohn an, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem zufließen. Es kommt folglich nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an.
Mit den LStR 2015 hat die Finanzverwaltung an dieser (umstrittenen) Rechtsauslegung...