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PiR Nr. 5 vom Seite 150

Vergleichende Vorjahresangaben unter Auswertung der getroffenen Prognosen im Lagebericht?

Priv.-Doz. Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Bei der Umsetzung der CSR-Richtlinie hat sich gleichsam ein „blinder Passagier“ mit an Board geschlichen, der mit der CSR-Richtlinie direkt nichts zu tun hat (Haaker, StuB 2016 S. 310 NWB OAAAF-71186). Im Referentenentwurf eines CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes findet sich dieser im Vorschlag zu § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB-E wieder, in dem es heißt: „In den Lagebericht ist auch ein Vergleich mit dem Vorjahr und eine Auswertung der Prognosen des Vorjahrs aufzunehmen.“

Contra

Morgens in der Berliner S1: In Friedenau steigt die Mitarbeiterin eines Bankenverbands zu. Dieser hat seinen Sitz nahe des Potsdamer Platzes. Das Contra arbeitet eine Station weiter, nämlich am Brandenburger Tor. Sofort beginnt die „Planung“. Als Ökonom kann man sich nämlich die Kosten der Beobachtung der Anzeigetafel sparen und einfach eine Station nach der Zugestiegenen aussteigen. Den genialen Plan setzt das Contra so in die Tat um und wundert sich schließlich, dass der S-Bahnsteig am Brandenburger Tor ganz anders aussieht als sonst. Das Contra bemerkt letztlich, eine Station zu früh am Potsdamer Platz ausgestiegen zu sein. Warum ging der Plan nicht auf? Antwort: Unterstellung falscher ...

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