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Abzinsung unverzinslicher Girokonten einer Bank
I. Tatbestand
Jede Geschäftsbank unterhält für ihre Kunden Girokonten, die häufig unverzinslich im kreditorischen Bereich (aus Sicht der Bank) geführt werden. Die förmliche Unverzinslichkeit weckt die Begehrlichkeit des Fiskus im Rahmen einer Außenprüfung mit folgender Argumentation:
Unverzinsliche Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Da für solche Konten meist ein Sockelbetrag der Bank zur Verfügung steht, betrage die zu schätzende Mindestlaufzeit wenigstens ein Jahr, dabei sei die Restlaufzeit i. S. einer Portfolio-Betrachtung zu schätzen. Auf die dreimonatige Kündigungsfrist nach BGB komme es hier nicht an. Das hat der BFH in Bezug auf Gesellschafterdarlehen bei einer GmbH so entschieden, bei denen auch keine feste Laufzeitverpflichtung bestanden hatte. Es sei danach von einem Weiterbestehen dieses Sockelbetrags an Bankverbindlichkeit für einen längeren, die Jahresfrist des Gesetzes übersteigenden Zeitraum auszugehen.
Im Schrifttum hat dieser Gedankenansatz mit fiskalischer Zielrichtung bislang keinen Niederschlag gefunden.
II. Wirtschaftliche Interessenlage
Im Jahresabschluss sind die wirtschaftlichen Verhältnisse e...