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Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung
(1) Der Betriebsausgabenabzug für einen tatsächlich abgeflossenen Betrag kann nicht deshalb versagt werden, weil der Zahlungsempfänger seiner vertraglichen Leistungspflicht zwar nicht nachgekommen ist, der Stpfl. dies aber – wenn auch leichtfertig – nicht erkannt hat. Ein Verschulden des Stpfl. steht der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen nicht entgegen. (2) Die Beweiswirkung der Eintragung des Zustellungsdatums in einer Postzustellungsurkunde ist entkräftet, wenn der Zusteller beurkundet hat, dass eine vom BFH per Briefpost abgesandte Postsendung dem 600 km entfernten Empfänger noch am Tag der Absendung zugestellt worden sein soll (Bezug: § 4 Abs. 4 EStG 2002; § 7 GewStG 2002; Art. 3 GG).
Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine solche Veranla...