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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat seinen Vorläufigkeitskatalog im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten sowie die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 und 2 EStG aktualisiert ( NWB UAAAF-70896).
Hintergrund: Das BVerfG hat mit Beschlüssen vom - 2 BvR 2683/11 NWB HAAAF-17776, vom - 2 BvR 1066/10 NWB RAAAF-17777 sowie 2 BvR 1961/10 NWB BAAAF-17778 drei gegen die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz gerichtete Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus: Nr. 5 (Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG für VZ ab 2005) der Anlage zum BMF-S. 363Schreiben vom - IV A 3 - S 0338/07/10010 NWB CAAAD-82815 (BStBl 2011 I S. 464), zuletzt neu gefass...BStBl 2015 I S. 786